Bibliotheksgesetz
Bibliothek, Öffentliche Hand, Körperschaft, Pflichtexemplar, Deutscher Bibliotheksverband
978-613-9-05341-4
6139053412
116
2013-08-15
49.00 €
ger
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Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie). Als Bibliotheksgesetz bezeichnet man eine gesetzliche Grundlage für den Betrieb und den Unterhalt von Bibliotheken durch die öffentliche Hand. Oft wird – wie z. B. im Bibliothekswesen Irlands – durch ein Bibliotheksgesetz auch eine Körperschaft zur Förderung des Bibliothekswesens konstituiert. Mehr als die Hälfte der EU-Länder verfügt über Bibliotheksgesetze. Die andere Hauptform bibliotheksspezifischer Gesetzgebung ist das Pflichtexemplarrecht. Ansätze für eine Büchereigesetzgebung gab es in Deutschland bereits in der Weimarer Zeit. Das erste – wenn auch nicht demokratische – Bibliotheksgesetz dürfte das Gesetz der Reichsregierung vom 18. April 1940 über die Deutsche Bücherei in Leipzig gewesen sein, womit diese in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt und ihre Finanzierung zu zwei Fünfteln dem Reich, zu zwei Fünfteln dem Land Sachsen und zu einem Fünftel der Stadt Leipzig auferlegt wurde.
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Book trade, librarianship
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